Hallo!
...es sei denn dein alter ist defekt.
Wobei man da auch noch unterscheiden muss.
Hat man den Router käuflich erworben, dann hat man nur die gesetzliche Gewährleistungszeit (es sei denn es ist vertraglich etwas anderes geregelt).
Wenn man das Gerät allerdings für die Vertragslaufzeit leihweise zur Verfügung gestellt bekommt, dann muss der Provider auch während dieser Zeit ggf. ein Ersatzgerät stellen.
Wobei natürlich kein Anspruch auf ein besseres Gerät besteht.
So ist es z.B. mit meinem NTBA (mit Splitter kombiniert).
Der ist nur eine (kostenlose) Leihgabe.
Wenn ich irgendwann kündige, muss ich ihn wieder zurückgeben.
So steht es ganz klar in meinem Vertrag.
Folglich musste mein Provider mir auch schon (unentgeldlich) einen neuen NTBA stellen, weil der alte irgendeine Macke hatte.
Das Arcor von Vodafone übernommen wurde, spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
Da Vodafone die Rechtsnachfolge von Arcor ist, gilt Dein alter Vertrag weiterhin.
Es sei denn Dein Vertrag wurde gekündigt bzw. geändert.
Gruss Dr Dau