HerbertWehner
Grünschnabel
Hallo,
laut eines Focus-Artikels darf ich Live Streams urhberrechtlich geschützter Filme im Internet ansehen:
"Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. ´Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren´, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar."
Ist es aber auch legal, diesen Live Stream auf meiner Homepage zu verlinken oder fällt dies schon zur illegalen Verbeitung?
Ich bedanke mich für eure Antwort
Herbert
laut eines Focus-Artikels darf ich Live Streams urhberrechtlich geschützter Filme im Internet ansehen:
"Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. ´Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren´, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar."
Ist es aber auch legal, diesen Live Stream auf meiner Homepage zu verlinken oder fällt dies schon zur illegalen Verbeitung?
Ich bedanke mich für eure Antwort
Herbert